Daily Archives: March 4, 2016

Zähne Bleichen FAQ – Part I

Verhelfen spezielle Weiß­macher-Zahnpasten zu weißeren Zähnen?

Nein, weißer machen die Spezialzahnpasten die Zähne nicht. Im besten Fall frischen sie die ursprüng­liche Naturfarbe wieder etwas auf. Sie können allerdings Verfärbungen gut entfernen (siehe Test: Zahnpaste für weiße Zähne aus test 4/2011). Die meist bräunlich-schwarzen Beläge werden vor allem durch Pigmente aus Nahrungs- und Genuss­mitteln verursacht, wie zum Beispiel Tee, Kaffee, Rotwein oder Nikotin. Ihre reinigende Wirkung verdanken die Zahnpasten nicht etwa chemischen Bleich­mitteln, sondern vor allem den einge­setzten Putzkörpern. Gesundem Zahn­schmelz können sie nichts anhaben. Menschen mit freiliegenden Zahnhälsen sollten vorsichtig sein: Für sie sind die Weiß­macher-Zahnpasten mitunter zu aggressiv.

Hellt die Prophylaxebe­hand­lung beim Zahn­arzt die Zähne auf?
Ja. Die professionelle Zahn­reinigung (siehe Professionelle Zahnreinigung: Wie Kunden Qualität erkennen aus test 9/2011)), die heute zum Stan­dard­angebot vieler Praxen gehört, erzielt einen aufhellenden Effekt, der sich allein mit Zahnbürste und -pasta nicht erreichen lässt. In erster Linie dient sie jedoch der Gesund­erhaltung der Zähne. Die Prophylaxe­assistentin reinigt Zähne und Zahn­zwischenräume und poliert anschließend das Gebiss. Die Kosten für eine Prophylaxebe­hand­lung betragen je nach Aufwand 50 bis 150 Euro. Wem die dadurch wiedergewonnene Originalfarbe noch nicht gefällt, der sollte mit dem Zahn­arzt die Möglich­keiten besprechen, die Zähne chemisch aufzuhellen, also zu bleichen, Bleaching genannt.
Auch vor dem Bleaching ist die Prophylaxebe­hand­lung in jedem Fall zu empfehlen. Die aufhellenden chemischen Wirk­stoffe erreichen ihr Ziel besser, wenn die Zähne schon von äußeren Verfärbungen und Zahn­stein befreit sind.

Muss ich zum Bleichen immer den Zahn­arzt aufsuchen?
Es empfiehlt sich dringend, unter zahn­ärzt­licher Aufsicht zu bleichen. Zuerst muss nämlich abge­klärt werden, ob die Zähne für die Prozedur über­haupt geeignet sind. Der Zahn­arzt muss sie auf Karies, feinste Risse im Schmelz, defekte Füllungs­ränder oder freiliegende Zahnhälse kontrollieren. Nur bei gesunden Zähnen und intaktem Zahn­fleisch sollte gebleicht werden. Sonst können die Wirk­stoffe ins Zahn­innere eindringen und entzündliche Prozesse in Gang setzen. Der Zahn­arzt weist auch auf die Grenzen des Mach­baren hin – schnee­weiße Zähne bekommt nun mal nicht jeder. Und Kronen, Brücken und Füllungen lassen sich in der Farbe nicht durch das Bleich­mittel beein­flussen.

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