Aufbereitung von rotierenden Instrumenten in der Zahnheilkunde

Der Arbeitskreis Dentalinstrumente hat eine Aufbereitungskette für in der Zahnheilkunde verwendete rotierende Instrumente beschrieben. Die Zusammenstellung bietet einen Überblick über typische Verfahrensschritte.

Allgemeine Grundsätze
Für die reale Aufbereitung in der Zahnarztpraxis sind immer die Herstellerangaben zu beachten.

Instrumente aus Werkzeugstahl sind weder für das Reinigungs-/Desinfektionsgerät (RDG) noch für den Dampfsterilisator geeignet. Eine Umstellung auf entsprechende Hartmetallinstrumente ist deshalb empfehlenswert.

Einmalartikel (auf der Verpackung mit einer durchgestrichenen 2 gekennzeichnet) sind nicht für eine Aufbereitung/Wiederverwendung zugelassen.

Teilschritte der Aufbereitung
1. Nicht fixierende Vorreinigung
Unmittelbar nach dem Gebrauch sind die Instrumente in eine aldehydfreie Reinigungs-/Desinfektionslösung (zum Beispiel in einen Fräsator) einzulegen. Die Herstellerangaben zur Konzentration und Einwirkzeit müssen beachtet werden.

2. Reinigung/Desinfektion
Manuelles Verfahren:

Die Instrumente sollen unter fließendem Wasser abgespült, grobe Verschmutzungen mit einer Nylonbürste entfernt werden.

Die Reinigung und chemische Desinfektion erfolgt mit geeigneten, material-verträglichen (Herstellerangaben) Mitteln. Zur Desinfek-tion dürfen nur Mittel mit nachgewiesener Wirkung (zum Beispiel VAH-Liste) eingesetzt werden.

Die Reinigungswirkung kann durch den Einsatz eines Ultraschallbades gesteigert werden. Dabei sollte die Temperatur der Flüssigkeit 45°C nicht übersteigen, da sonst die Gefahr einer Proteinfixierung besteht.

Polierer sind im Instrumentenbad aufzubereiten, weil die Schwingungen im Ultraschallbad von den elastischen Materialien absorbiert werden könnten. Arkansassteine und Polierer dürfen nur mit einem geeigneten, alkoholfreien Mittel aufbereitet werden.

Bezüglich der Einwirk- und Standzeiten der Chemikalien sind die Angaben des Herstellers zu beachten.

Die Einwirkzeit beginnt mit Einlegen des letzten Instruments!

Nach Ablauf der Einwirkzeit müssen die Instrumente gründlich mit geeignetem Wasser abgespült werden.

Anschließend werden die Instrumente unverpackt in geeigneten Ständern oder Siebschalen und mehr im Dampfsterilisator thermisch desinfiziert.

Bildet die chemische Desinfektion den Abschluss der Aufbereitung (semikritische MP), muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Mittel voll viruzid wirksam sind und keine Rekontamination (durch Trocknungsverfahren oder Spülwasser) erfolgt.

Maschinelles Verfahren:
Instrumente sollen vor der maschinellen Aufbereitung unter fließendem Wasser abgespült werden, damit keine Rückstände des Reinigungs-/Desinfektionsmittels von der Vorreinigung in die Maschine gelangen.

Danach müssen die zahnarzt instrumente in einen geeigneten, speziell dafür vorgesehenen Instrumentenständer gestellt werden.

Die Funktionsbereiche der Instrumente müssen möglichst frei gegenüber den Spülstrahlen exponiert sein. Beim Einstellen in den Beladungsträger beziehungsweise Korb ist darauf zu achten, dass nicht anderes Spülgut die Reinigung behindernde Spülschatten verursacht.

Die verwendeten Prozesschemikalien müssen nach den Angaben der Hersteller der Instrumente und des RDG auch für rotierende Instrumente geeignet sein.

3. Trocknung
Die gereinigten und desinfizierten Instrumente müssen mit Druckluft oder alternativ mit einem fusselfreien Tuch getrocknet werden. Sollte nach der Behandlung im RDG noch Restfeuchte an den Instrumenten vorhanden sein, ist diese ebenfalls zu beseitigen. Hierbei ist auch auf schwer zugäng- liche Bereiche zu achten.

4. Sichtprüfung
Alle Instrumente sind auf Sauberkeit und Unversehrtheit zu prüfen (gegebenenfalls mit der Lupe).

Sind Restkontaminationen erkennbar, müssen Reinigung und Desinfektion wiederholt werden.

Beschädigte Instrumente (zum Beispiel fehlende Diamantierung, stumpfe/ausgebrochene Schneiden, verzwirbelte/frakturierte Arbeitsteile, korrodierte Oberflächen) sind auszusortieren.

5. autoklav sterilisatoren zahnarztpraxis (MP „kritisch A und B“)
• Verpackung der Instrumente

• Kennzeichnung bei begrenzter Anzahl von Aufbereitungen

• Sterilisation mit feuchter Hitze in geeig-netem Sterilisator

6. Freigabe
• dokumentierte Freigabe des ordnungsgemäßen Aufbereitungsablaufs zur erneuten Anwendung beziehungsweise zur Lagerung

7. Lagerung
• staub-, feuchtigkeits- und rekontaminations-geschützte Lagerung unter Einhaltung der Aufbewahrungsfristen