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Zusätzliche Einheit kann Kosten pro Zahnarzt Behandlungsstunde senken

Zusätzliche Einheit kann Kosten pro Behandlungsstunde senken

Gründe für Erweiterungsinvestitionen können etwa der Eintritt eines weiteren Behandlers oder die Erweiterung des Prophylaxebereichs sein. Eröffnet die zusätzliche Behandlungseinheit die Möglichkeit, mit mehr behandelnden Zahnärzten als bisher zu arbeiten, so liegt der wirtschaftliche Vorteil darin, dass die gesamten Fixkosten der Praxis auf mehr Behandlungsstunden verteilt werden. Erfahrungsgemäß sinken auf diese Weise die Kosten pro Behandlungsstunde, da sich bei einem zusätzlichen Behandler ja weder Miete, EDV-Kosten, noch die Kosten für das Röntgengerät oder für die Rezeptionskraft erhöhen. Selbst, wenn eine zusätzliche Stuhlassistenz und eine weitere tragbare Behandlungseinheit aufgrund der neuen Einheit notwendig werden sollten, sinken die Kosten pro Behandlungsstunde.
Diesen so genannten Degressionseffekt verdeutlicht folgendes Beispiel:
Die jährlichen Praxiskosten (ohne Fremdlabor- und Materialkosten) einer Einzelpraxis betragen 164 260 Euro. Beschäftigt die Praxis einen weiteren angestellten Zahnarzt (Personalkosten 60 000 Euro p.a.) und wird für diesen eine weitere Stuhlassistenz (30 000 Euro Personalkosten pro Jahr) eingestellt sowie in eine zusätzliche Behandlungseinheit (6 480 Euro Leasing pro Jahr) investiert, so verringern sich die Behandlungskosten (ohne Labor, Material und Factoring) pro Behandlungsstunde um rund ein Drittel (siehe Tabelle 2).

Degressionseffekt vor und nach der Investition
Solche Kostensenkungseffekte durch eine Erweiterungsinvestition (siehe Grafik 1) verbessern aber nur die Rentabilität der Praxis, wenn genügend zusätzliches Behandlungspotenzial in der Praxis vorhanden oder genügend neue Patienten akquiriert werden können. Daher sollte zunächst geprüft werden, wie hoch die Auslastung der bereits vorhandenen Behandlungseinheiten tatsächlich ist. Eine Grafik aus dem Bericht des Steuerungsinstrumentes PraxisNavigation® gibt hierüber Aufschluss (siehe Grafik 2).

Gründer sollten mit Augenmaß investieren
Bei Praxisgründungen stellen zahnarzt behandlungseinheiten einen integralen Bestandteil der Gesamtinvestitionen für die neue Praxis dar. Hier gilt es, mit richtigem Augenmaß in die neue Existenz zu investieren. Praxisgründern ist mit einer unzureichend ausgestatteten Praxis ebenso wenig gedient, wie mit überdimensionierten Investitionen. Maßstab für die Angemessenheit der Investitionen ist das Konzept der Gründer.

Finanzierungsmöglichkeiten ausloten
Eine Praxis, die nun in eine neue Behandlungseinheit investieren will, kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung wählen. Soll die Behandlungseinheit gekauft, der Kaufpreis finanziert oder die Behandlungseinheit geleast werden?

Beim Kauf der Behandlungseinheit wird der Kaufpreis über die Abschreibung auf acht- Jahre verteilt. Leider sind die Möglichkeiten der degressiven AFA (Abschreibung für Anlagegüter) und der Sonderabschreibungen durch den Rahmen des Konjunkturpaketes II inzwischen ausgelaufen und es steht grundsätzlich nur noch die lineare AFA von 12,5 Prozent per anno bei Behandlungseinheiten zur Verfügung.

Fazit
Durch Vorteile bei Ergonomie, Workflow und Funktionalität ermöglichen moderne Behandlungseinheiten signifikante Effizienzsteigerungen. Bei der Überlegung, ob in eine neue Einheit investiert werden soll (Ersatzinvestition), ist auch zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Alter der bisherigen Einheit Reparaturkosten und Ausfallzeiten steigen. Auch das verkleinert den Kostensprung bei Anschaffung einer Einheit. Bei Erweiterungs- und Gründungsinvestitionen ist es wichtig, die Chancen aus Investitionen in neue Behandlungseinheiten maximal zu nutzen und die Risiken für die Praxis realistisch einzuschätzen. Hierfür können speziell aufbereitete wirtschaftliche Daten der Praxis eine zuverlässige Grundlage bieten.