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Rotierende Instrumente Zahnarzt aufbereiten:Manuell versus maschinell

Übertragungsinstrumente aufbereiten: Was ist am besten? Ist die manuelle Aufbereitung „tot“? Was ist noch erlaubt? Selbst wenn Hersteller beide Aufbereitungsvarianten angeben, hat das maschinelle Verfahren Priorität, schreibt die RKI/BfArM-Empfehlung vor. Zahnärzte sind verunsichert. Steht ein Umdenken an? Im aktuellen Expertenzirkel diskutieren Fachleute aus der Praxis, der Hochschule, der Industrie und der Bezirksregierung über die adäquate Instrumentenaufbereitung, die gesetzlichen Bestimmungen und Praxisbegehungen. Fakt ist: Die aufwendigen Prüfverfahren sind Praktikern ein Dorn im Auge.

Trotz MAZI-Studie wird vielfach von der manuellen Reinigung der Übertragungsinstrumente(rotierende Instrumente), also der Hand und Winkelstücke und zahnarzt turbinen, abgeraten, warum?

Jatzwauk: Meist aus Unkenntnis. Man muss sich über die manuelle Aufbereitung nicht von dem einen oder anderen „Spezialisten“ beraten lassen, sondern tun, was der Gesetzgeber verlangt.

Was schreibt der Gesetzgeber konkret vor, das scheint gar nicht so klar zu sein, oder?
Becker: Grundlage für die Aufbereitung ist heute die KRINKO/BfArM-Empfehlung aus dem Jahr 2012 unter Berücksichtigung auch der KRINKO-Empfehlungen für die Zahnmedizin aus dem Jahr 2006. Bei der Aufbereitung von Instrumenten muss generell zwischen einer Reinigung und einer nachfolgenden Desinfektion bzw. Sterilisation unterschieden werden. Gerade bei Übertragungsinstrumenten mit ihrem komplexen Aufbau kommt einer Reinigung der Innenteile eine große Bedeutung zu.

Aber das sind doch „nur“ Empfehlungen, was sagt das Gesetz?
Jatzwauk: Im § 4 der Betreiberverordnung für Medizinprodukte wird rechtlich verbindlich ausgeführt, dass die Aufbereitung von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers nach validierten Verfahren durchzuführen ist. Wenn der Hersteller eines Instruments in seiner Produktinformation eine manuelle Aufbereitung zulässt, dann hat er vor der Vergabe des CE-Zeichens die Wirksamkeit dieser Aufbereitung – Reinigung, Desinfektion, Sterilisation – nachweislich geprüft.

Darf man heutzutage überhaupt noch manuell aufbereiten?
Jatzwauk: Selbstverständlich, die Aussage, dass manuelle Verfahren nicht validierbar seien, ist definitiv falsch und durch die entsprechende Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung und Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH/DGSV) widerlegt. Wenn der Hersteller eines Instruments keine manuelle Aufbereitung angibt, sollte man das auch nicht tun und gegebenenfalls ein solches zahnarzt instrumente auch nicht kaufen.