Daily Archives: June 30, 2018

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Eine kieferorthopädische Behandlung wird bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn Beißen, Kauen, Sprechen oder Atmen durch die Zahnstellung erheblich beeinträchtigt sind oder beeinträchtigt zu werden drohen. Ein Eigenanteil ist Pflicht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ab einer bestimmten Schwere des Behandlungsbedarfs.

Mutter und Sohn in der Zahnarztpraxis. Sie lächeln in die Kamera, im Hintergrund der Kieferorthopäde

Entscheidend ist, so heißt es in der Richtlinie, ob eine Kiefer- oder Zahnstellung das Beißen, Kauen, Sprechen, Atmen oder den Mundschluss oder die Gelenkfunktion “erheblich beeinträchtigt” bzw. in Zukunft zu beeinträchtigen droht. Ab dem 18. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse nur bei schweren Kieferanomalien, die “ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert”.

Wie ist die Kostenübernahme geregelt?
Der Zahnarzt/Kieferorthopäde dokumentiert im Kiefer mögliche Anomalien, etwa einen Engstand, einen Platzmangel, Durchbruchstörungen oder eine Zahnunterzahl. Gemessen wird in Millimetern. So zahlt die Kasse etwa, wenn zwei Frontzähne mehr als drei Millimeter zueinander schief stehen oder ein Überbiss größer ist als sechs Millimeter. Ausschlaggebend ist die Fehlstellung mit dem am höchsten bewerteten Behandlungsbedarf.

Wird die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse dieses Geld zurück. Dafür ist eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden nötig. Auch die Quartalsrechnungen über den Eigenanteil müssen der Kasse vorgelegt werden. (Kieferorthopädie Geräte)