Daily Archives: July 30, 2018

Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für eine Zahnspange?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten – grob gesagt – drei Kriterien.

Frühbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen bezuschusst. Dabei wird nicht das tatsächliche Alter zur Bestimmung herangezogen, vielmehr ist der Zustand des Zahnwechsels ausschlaggebend. Als früherer Zeitpunkt im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Zeit bis zum Wechsel der seitlichen Milchbackenzähne gemeint. Bezuschusst werden dann jedoch nur Extremfälle. Dadurch kann es sein, dass problematische Situationen wie zum Beispiel Schlafapnoe-Patienten nicht rechtzeitig zur Behandlung erscheinen.

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Die Zeit des größten Zuschusses durch die gesetzliche Krankenkasse ist die Zeit vom so genannten späten Zahnwechsel – etwa dem 11. bis 12. Lebensjahr – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Doch auch in dieser Zeit muss zumindest ein besonderer Schweregrad bei der Fehlverzahnung oder dem Fehlbiss erreicht sein.

Erwachsene erhalten nur dann einen Zuschuss, wenn ein extremer Fehlbiss vorliegt, der zur Zahnspange auch gleichzeitig ein chirurgisches Vorgehen erfordert. Ein entsprechender Befundbrief des Chirurgen erleichtert das Antragsverfahren.

Wahre Streichorgien mussten in den letzten Jahren Beihilfe versicherte Patienten hinnehmen. Maßnahmen, die noch vor 15 Jahren bezuschusst worden waren, werden heute häufig gestrichen. Ebenso schwierig ist es, Zuschüsse von der Beihilfe für Maßnahmen zu bekommen, die in der veralteten Gebührenordnung von 1988 noch nicht enthalten sind.

Auch das Zuschussverhalten privater Krankenversicherer hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert. Ähnlich wie bei Beihilfe Patienten muss auch hier mit Nichtanerkennung einzelner Leistungen gerechnet werden. Perfide ist jedoch, dass sich Versicherer mithilfe angestellter Ärzte und Zahnärzte Pseudogutachten erstellen lassen, um sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Dem Versicherten ist zu empfehlen, sich bei der zuständigen Landeszahnärztekammer ein neutrales Gutachten vor der Beantragung der Behandlung zu besorgen.

Für weitere Informationen, beispielsweise auch aktuelle Marktpreise einzelner Spangenarten, empfiehlt sich das 2009 erschienene Buch der Stiftung Warentest zum Thema Zahnspangen.

Ein Tipp zum Ende: Vergleichen Sie nicht nur die Kosten einer Behandlung, sondern stellen sie die dafür angebotenen Leistungen ebenfalls gegenüber. Nur dann können Sie sicher sein nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.